Rechtsanwalt Dr. Stahl erstattet Strafanzeige gegen Polizei Köln wegen Verfolgung Unschuldiger

Jürgen Fritz Blog

Ein Gastbeitrag von Dr. Christian Stahl

Die Polizei Köln erstattete Strafanzeige gegen Beatrix von Storch wegen Volksverhetzung nach § 130 StGB. Völlig zu Unrecht sagt mein Anwalt Dr. Christian Stahl, Inhaber der Rechtsanwaltskanzlei REPGOW, mit dem zusammen ich Facebook vor ein deutsches Gericht bringen werde. Nun ist es aus gutem Grund strafbar, Menschen unbegründet der Strafverfolgung zuzuführen. Daher hat Dr. Stahl heute Strafanzeige insbesondere gegen den Polizeipräsidenten der Stadt Köln erstattet wegen Verfolgung Unschuldiger nach § 344 StGB.

Was ist passiert?

Beatrix von Storch hatte in einem zugegeben höchst zweifelhaften Tweet folgendes verlautbaren lassen:

„Was zur Hölle ist in diesem Land los? Wieso twittert eine offizielle Polizeiseite aus NRW auf Arabisch. Meinen Sie, die barbarischen, muslimischen, gruppenvergewaltigenden Männerhorden so zu besänftigen?“

Nun kann man mit Fug und Recht der Meinung sein, diese Formulierung sei schlechter Stil, plump verallgemeinernd und dadurch falsch. Aber Volksverhetzung? Die Polizei Köln erstattete daraufhin Strafanzeige gegen Frau von Storch…

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